Teilnahmebedingungen

Teilnahme-Bedingungen ForumMIRO 2021 – hier: Kongressteilnahme

  • Anmeldung:

Die Anmeldung zum ForumMIRO 2021 erfolgt ausschließlich online unter Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen (Ende der Online-Registrierung: 22. November 2021). Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Dies gilt insbesondere bei einer pandemiebedingten Einschränkung der Teilnehmerzahlen (siehe Punkt 5).

Erst mit der Bestätigung durch die Geoplan GmbH wird die Teilnehmer-Anmeldung gültig. Auch hier gilt der Vorbehalt einer späteren pandemiebedingten Einschränkung der Teilnehmerzahlen (siehe Punkt 5).

  • Abmeldung:

Abmeldungen müssen grundsätzlich schriftlich und spätestens bis 2. November 2021 bei der Geoplan GmbH eingehen. Bei späteren Abmeldungen wird eine Kostenbeteiligung in Höhe von 75 % aller gebuchten Programmpunkte zzgl. ges. MwSt. erhoben.

Bei Abmeldeeingang nach dem 5. November 2021 oder bei Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung werden die gesamten Teilnahmegebühren aller gebuchten Programmpunkte fällig. Für den Teilnehmer besteht in diesem Fall jedoch die Möglichkeit, einen anderen Teilnehmer zu benennen.

  • Haftung:

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und/oder Vermögensschäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden.

  • Foto-/Bildrechte:

Mit seiner Teilnahme erklärt Sie sich der Kongressteilnehmer damit einverstanden, dass die hier entstehenden Fotos und Filme von den interessierten Medien, dem Veranstalter und dem Organisator für die eigene Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden.

  • Höhere Gewalt, Pandemiebedingte Einschränkungen:

Höhere Gewalt ist ein von außen auf das Vertragsverhältnis massiv einwirkendes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann. Höhere Gewalt berechtigt die Vertragsparteien zur Anpassung des Vertrags, und soweit dies unzumutbar ist, zum Rücktritt vom Vertrag.

Der Veranstalter ist im Falle Höherer Gewalt zusätzlich berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder einzuschränken sowie vorübergehend oder endgültig zu schließen. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der ihm hieraus entstehenden Schäden.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Verträge (Teilnehmer-anmeldungen), die während derCovid-19 Pandemie geschlossen werden und für die noch nicht absehbar ist, welche behördlichen und gesetzlichen Anforderungen zum Zeitpunkt des geplanten Veranstaltungstermins gelten.

So kann es z.B. ggfls. zu einer Beschränkung der Personenzahl kommen, die an der Veranstaltung oder eines Teiles dieser teilnehmen darf. Des Weiteren sind ggfls. z.B. Zugangsbeschränkungen möglich. Auch nachträgliche Änderungen des Kongressformates (Präsenz, hybrid, online) sind nicht auszuschließen. In allen beispielhaft vorgenannten Fällen ist eine nachträgliche Änderung des Vertrags zwischen Kongressteilnehmer und Veranstalter durch die Geoplan GmbH möglich.